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Ein Multifunktionsanhänger wurde für die Wildtierrettung Hennstedt gefördert. ©Wildtierrettung Hennstedt
Eine Streuobstwiese ist hinter dem Stapelholm-Huus in Erfde-Bargen entstanden. © ETS GmbH

Auch im kommenden Jahr profitieren Kommunen und private Träger in der Eider-Treene-Sorge-Region wieder vom Kleinförderprogramm Regionalbudget. Antragsteller können sich auf eine Förderung von bis zu 80 Prozent bewerben, wobei die Gesamtinvestition 20.000 Euro nicht überschreiten darf.

„Die Neugestaltung der Kanuanlegestelle Tetenhusen, die Aufwertung des Heimatmuseums Wanderup oder ein Multifunktions-Kofferanhänger für die Wildtierrettung Hennstedt sind nur einige der 16 Projekte, die wir dieses Jahr fördern konnten“, berichtet Levke Brauer, Regionalmanagerin der AktivRegion Eider-Treene-Sorge. „Das Regionalbudget bietet gerade kleineren Gemeinden eine große finanzielle Unterstützung. Besonders die hohe Förderquote von bis zu 80 % der Bruttokosten macht das Förderprogramm so attraktiv“, erklärt Brauer.

Für das Jahr 2025 vergibt die AktivRegion wieder insgesamt 200.000 Euro, finanziert aus dem Bundesförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Sollte der Fördertopf überzeichnet sein, entscheiden Projektbewertung und Eingangszeitpunkt über die Förderung. Anträge können bis zum 14. Februar 2025 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Für 2025 gibt es eine verkürzte Umsetzungsfrist von 8 bis 12 Wochen, die bei Projekteinreichung zu berücksichtigen ist. Die Projekte müssen bis zum 31.10.2025 umgesetzt und abgerechnet sein. Alle Antragsunterlagen sowie der Zeitplan sind auf der Website des Vereins zu finden.


Hinweis: Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Gefördert durch

Impressionen

Spielplatz Viöl
Soccer Cage
Hollingstedt Rastplatz
Regionaler Marktplatz in Christiansholm
Holme-Tour
Regionalmanagerin Levke Brauer