Ab sofort können Förderanträge zur Förderung von Ladesäulen gestellt werden. Gefördert werden Ladepunkte für die E-Mobilität in unterschiedlicher Förderhöhe.
Ein Überblick der Richtlinie:
Frist: 17. Juni 2020
Förderfähig : Errichtung und Ersatzbeschaffung
Antragsberechtigt : Ämter, Gemeinden, Unternehmen, u.a.
Bei Errichtung ist der Netzanschluss zusätzlich förderfähig (Niederspannungsnetz: max. 5.000, Mittelspannungsnetz: max. 50.000 €)
Die Förderhöhe gilt pro Ladepunkt und ist unterschiedlich hoch, je nach…
Ladesäulenart
Bis 22 kW: max. 40 %, max. 2.500 € pro AC Ladepunkt
Ab 23 kW: max : 30 %, max. 9.000 € pro DC Ladepunkt
Standort
Für die Orte: Oeversee, Tarp , Silberstedt, Schuby , Kropp, Hohn, Elsdorf
Westermühlen , Tellingstedt und Friedrichstadt gilt ab 23 kW, max : 50 %, max. 12.000 € pro DC Ladepunkt
eingeschränktem zeitlichen Zugang
Bis 22kW: max. 20 % pro AC Ladepunkt
Ab 23 kW: max. 15 % / 25 % (je nach Standort) pro DC Ladepunkt
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne das Mobilitätsmanagement der Flusslandschaft Eider-Treene-Sorge.