Mit dem neuen Klimaschutz-Förderprogramm setzt das Land Schleswig-Holstein ein wichtiges Zeichen ist Sachen Klimaschutz. Zielgruppe sind private Haushalte.
Ab dem 09. Juni 2020 können für folgende Neuanschaffungen Anträge beim Land gestellt werden:
- Lastenfahrräder (max. 400€ / max. 50%)
- Ladevorrichtung für E-Autos (Wallbox) (max. 1.000€ / max. 75%)
- Stromspeicher (max. 1.400€ / max. 75%)
- PV-Balkonanlagen (max. 200€ / max. 50%)
- Solarthermieanlagen (max. 500€ / max. 50%)
- Installation einer nichtfossilen Heizungsanlage (max. 500€ / max. 50%)
- Errichtung eines Fernwärmeanschlusses (max. 500€ / max. 50%)
- Errichtung eines Gründaches (max. 500€ / max. 50%)
- Regenwasserzisternen (max. 400€ / max. 50%)
Voraussetzung ist das Datum des Kaufvertrages, welches zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 liegen muss. Bis zum Ende des Jahres 2022 können jährlich Anträge gestellt werden. Eine doppelte Förderung ist möglich. Insgesamt ist der Fördertopf mit 1.600.000 Euro ausgestattet.
Die Antragsstellung erfolgt über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) und sind unter folgenden Links zu erreichen:
https://serviceportal.schleswigholstein.de/Verwaltungsportal/Sevice/Entry/AFM_Klima & https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Klimaschutz/_documents/Antrag-Link.html
Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Landes. Außerdem finden Sie dort eine Übersicht über häufig gestellte Fragen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Klimaschutz/Klimaschutz_node.html
Bitte leiten Sie diese Information an möglichst viele Menschen weiter und machen Sie Werbung für die Klimaschutz-Förderung des Landes Schleswig-Holstein. Nur gemeinsam können wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.