FAQ
ELER steht als Abkürzung für den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, der ein zentrales Förderinstrument der EU darstellt.
Diese EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln von Bund, Ländern oder Kommunen kofinanziert werden. Die Ausgestaltung der Förderung erfolgt im Rahmen von Programmen zur ländlichen Entwicklung. Diese werden in Deutschland jeweils von den Bundesländern erarbeitet. In Schleswig-Holstein erfolgt die Umsetzung über das „Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR)“ .
LEADER ist bereits seit 1991 eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union. Die Abkürzung LEADER steht dabei für „Liaisons entre actions de développement de l`économie rurale“ (übersetzt: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“).
Die LEADER-Methode ist Grundlage für eine nachhaltige Regionalentwicklung, die in der Region verwurzelt ist, aus ihr heraus entsteht und sich auf die Kompetenzen der Menschen vor Ort stützt (Bottom-Up-Ansatz). Auf diese Weise soll das Leben auf dem Land attraktiv und zukunftsfähig gestaltet und die regionale Identität gestärkt werden.
In Schleswig-Holstein ist LEADER in das „Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR)“ integriert und wird über die 22 AktivRegionen umgesetzt. Der LEADER-Ansatz selbst ist an die Förderung der Europäischen Union für ländliche Räume gekoppelt und wird aus dem ELER-Fonds finanziert.
Die 22 AktivRegionen Schleswig-Holsteins sind Teil der Förderinitiative „Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR)“ des Landes Schleswig-Holsteins, die zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt. Als Bestandteil des LEADER-Programms (s. oben) werden die AktivRegionen aus Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" (ELER) finanziert.
Die AktivRegionen sind rechtsfähige Organisationen und bestehen aus öffentlichen und privaten Partnern.
Die Erstellung der integrierten Entwicklungsstrategie (IES) erfolgt aufgrund der regionalen Spezifika durch die Akteure vor Ort. Diese IES ist die Grundlage für die Zielsetzung und Ausrichtung der AktivRegion in der Förderperiode.
In der jetzigen Förderperiode stehen der Region etwa 2,86 Mio. € zur Verfügung. Die eingesetzten EU-Mittel bedürfen einer Kofinanzierung des Bundes, des Landes, der Kommunen oder sonstiger öffentlicher Einrichtungen.
Der Rahmen der Förderung ist sehr umfassend und unterliegt je nach Projekt unterschiedlichen Richtlinien. Daher kann diese Frage pauschal nicht beantwortet werden. Eine Übersicht zu möglichen Fördersummen können Sie unter Förderquoten oder aus den Beispielrechnungen ersehen. Die Mehrwertsteuer ist über die AktivRegion nicht förderfähig.
Zuwendungen für investive Maßnahmen im Hochbau werden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) und deren nachfolgende Verordnungen gewährt.
Ein entsprechender Nachweis durch einen qualifizierten Energieberater ist vorzulegen.
Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid (oder in Ausnahmefällen eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn) des LLnL vorliegt. Angebote, Baugenehmigung etc. dürfen im Vorfeld eingeholt werden, aber Aufträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilt werden. Einzige Ausnahme bilden die projektbezogenen nötigen Planungskosten. Diese sind auch rückwirkend förderfähig.
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Generell kann es zwischen wenigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Die Dauer ist jeweils in Abhängigkeit Ihres Projektstandes und den Tagungszyklen der Entscheidungsträger zu sehen. Vom Tag der Entscheidung des Projektbeirats bis zur Vergabe des Zuwendungsbescheids durch das LLnL vergehen erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen.
Bei Baumaßnahmen über 500.000 Euro ist ein EU-Hinweisschild während der Bauphase und eine EU-Erläuterungstafel nach Projektabschluss anzubringen. Bei Projektkosten über 50.000 Euro ist nach Projektabschluss eine EU-Erläuterungstafel anzubringen (Einhalten der Publizitätsvorschriften ). Die Kosten für die Tafeln können mit dem Verwendungsnachweis als förderfähige Kosten eingereicht werden. Den Vordruck erhalten Sie von der Geschäftsstelle.
Zunächst erfolgt eine Prüfung des Projektantrages durch das Regionalmanagement. Im nächsten Schritt prüft und bewertet der Beirat den Projektantrag. Die Beschlussempfehlung des Beirates sowie die Empfehlung des Regionalmanagements werden an der Vorstand weitergeleitet, der den endgültigen Beschluss eines Projektes vornimmt. Die Projektauswahlkriterien finden Sie hier.
- Vollständig ausgefüllte Antragsformulare ,
- Wirtschaftlichkeitsberechnung bei auf Gewinnerzielung angelegten Projekten,
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder entsprechende Bauunterlagen,
- Baufachliche Stellungnahme des Kreises oder einer entsprechenden Stelle (bei privaten oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Projektträgern erst ab 500.000,00 € Zuschuss erforderlich),
- Nachweis der Eigenmittel (bei Kreditaufnahme kurze Zahlungsabsichtserklärung der Bank); bei öffentlichen Projektträgern: Haushalts-Plan bzw. Beschluss der Gemeindevertretung zur Finanzierungssicherstellung,
- De-Minimis-Erklärung bei privaten Projektträgern,
- Evtl. Konkurrenzbetrachtungen, Stellungnahmen etc.,
- Nachweis der Energieeffizienz bei Bau- und Umbaumaßnahmen (Jahresprimärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung).
Die folgenden Unterlagen müssen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular ,
- Sachbericht über das durchgeführte Projekt,
- Rechnungsblatt (bitte auch per Mail einreichen!) mit folgenden Angaben: Re-Aussteller, Re-Nr., Re-Bezug, Auftragsdatum, Re-Datum, Zahldatum, Zahlender, Nettobetrag, Mehrwertsteuer, Skonti/Rabatte, Bruttobetrag, Betrag der laut Projektträger (Antragsteller) förderfähig ist und für den er einen Zuschuss haben möchte,
- Rechnungsoriginale (bei EU-Förderung werden diese vom LLnL nach Prüfung zurückgegeben),
- Rechnungskopien, Sachbuch/-kontoauszug (Belege sind aufzubewahren),
- Vergabevermerke und/oder Dokumentation der Auftragserteilung einschließlich Begründung (innerhalb einer Maßnahme darf nicht zwischen Vergabeverfahren gewechselt werden),
- Kopien von Ingenieurverträgen, Architektenverträgen etc.,
- Foto der abgeschlossenen Maßnahme bei investiven Projekten,
- Falls erforderlich: Bauabnahmen, Prüfungen des abgeschlossenen Projektes,
- Nachweise über im Zuwendungsbescheid geforderte Auflagen,
- Dokumentation des Einhaltens der Publizitätsvorschriften: z.B. Foto der von der EU geforderten Erläuterungstafel (auf Studien/Konzepten an das Logo denken).
Öffentliche Träger
Öffentliche Träger haben das Vergaberecht zu beachten (Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung, VOB, VOL, VOF/HOAI). Beachten Sie die Dokumentationspflicht!
Private Träger
Private Träger müssen mindestens drei Angebote je Kostenposition einholen. Ab einem Zuschuss über 100.000,00 Euro ist das Vergaberecht wie bei öffentlichen Trägern zu beachten.
Generelles
- Evtl. ausführliche Leistungsbeschreibungen erstellen, damit die Vergleichbarkeit der Angebote gegeben ist,
- die Auftragsvergabe ist für jedes einzelne Gewerk (oder Rechnungsgegenstand) schriftlich zu begründen,
- auf jeder Rechnung oder zahlungsbegründender Unterlage müssen das Auftragsdatum, ein Rechnungsdatum und die Zuordnung zum Projekt (z.B. Projektname) stehen,
- der Rechnungsempfänger muss mit dem Antragsteller identisch sein,
- Rechnungsbelege und deren Kopien, Zahlungsnachweise (Auszahlungsanordnungen bei öffentlichen Trägern, Kontoauszüge bei privaten) sind ordentlich aufzubewahren.