Rahmenbedingungen
Diese Seite soll Ihnen helfen, einen Überblick über die Rahmenbedingungen zur Projektförderung zu gewinnen. Fördergrundlage ist die Integrierte Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) AktivRegion Eider-Treene-Sorge e.V.
Es gibt feste Auswahlkriterien für eingereichte Projekte. Damit Ihr Projekt von einer Förderung profitieren kann, muss es
- in der Gebietskulisse der AktivRegion seine Wirkung entfalten,
- die Mindestpunktzahl im Bewertungsbogen erreichen und
- den inhaltlichen Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie entsprechen
Verschaffen Sie sich gern einen Überblick über die bisher in der AktivRegion geförderten Projekte.
Die Förderquote beträgt 45% der Nettokosten bis zu einer Maximalfördersumme von 100.000,00 EUR und einer Projektgesamtsumme von maximal 500.000,00 EUR. Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Dauer der Zweckbindungsfrist, i.d.R. 5 Jahre. Je nach Projektinhalt kann auch eine Konkurrenzanalyse erforderlich werden. Ein Muster für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung findet sich im Downloadbereich "Grundbudget".
Die Förderung privater Maßnahmen (gemeinnützig und sonstige) bedarf einer öffentlichen Kofinanzierung. Entsprechend setzen sich die Mittel zu 80 % aus EU-Mitteln des LAG-Budgets und zu 20 % aus öffentlichen Mitteln zusammen. Der AktivRegion stehen jährlich 40.000 € an öffentlichen Mitteln regionaler Partner und des Landes zur Kofinanzierung privater Projekte zur Verfügung. Über deren Verteilung entscheidet der Vorstand der AktivRegion. Stehen keine öffentlichen Mittel zur Verfügung, ist eine Förderung ausschließlich mit EU-Mitteln nicht möglich.
In diesem Dokument haben wir Ihnen aufgeschlüsselt, was nicht über die AktivRegion gefördert werden kann.
Mit dem Projekt darf noch nicht angefangen worden sein! Die Projektdauer ist beschränkt auf maximal drei Jahre. Die Zweckbindungsfristen nach Abschluss des Projektes sind einzuhalten:
- 5 Jahre für Grundstücke, Bauten
- 5 Jahre bei investiven Projekten
- 5 Jahre für IT-Ausstattungen
Kooperationsprojekte in Zusammenarbeit mit anderen AktivRegion sind möglich und erwünscht.
Das Projekt darf keine andere europäische Förderung für dieselben Projektaktivitäten erhalten. Die Einbindung von Drittmitteln ist zwingend anzugeben, die Kumulierbarkeit wird im Einzelfall geprüft. Die AktivRegionen fördern nachrangig.