Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte aus der Region gefördert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – kurz GAK – ist ein Förderangebot des Bundes und der Länder. Mit Hilfe dieser Mittel fördert u.a. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Projekte der ländlichen Entwicklung.
Bewerben können sich kommunale und private Projektträger. Die Gesamtinvestition darf 20.000 € nicht überschreiten, wobei die Förderung bis zu 80% betragen kann. D.h. die Fördersumme beträgt maximal 16.000 Euro. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand der Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus regionalaktiven Personen zusammensetzt.
Regionalbudget-Projekte 2024
Für die Abrechnung benötigen wir einen ausgefüllten Verwendungsnachweis. Als kleine Hilfestellung haben wir eine Ausfüllanleitung vorbereitet. Den Verwendungsnachweis und das Rechnungsblatt finden Sie im Downloadbereich unter "Antragsunterlagen Regionalbudget".
Wichtiger Hinweis
Für 2024 ist die Einreichungsfrist bereits vorbei.
Auf unserer Konferenz für ländliche Entwicklung und Engagement haben wir erfahren, dass das Förderprogramm „Regionalbudget“ voraussichtlich 2025 wieder angeboten wird!
Machen Sie sich bereits jetzt Gedanken, ob und wie so ein Projekt bei Ihnen in der Gemeinde aussehen könnte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Förderprogramm sehr beliebt ist.
Sobald wir genauere Infos sowie die Antragsunterlagen vorliegen haben, melden wir uns bei Ihnen. Auf der Website und in unseren Social Media-Kanälen werden wir Sie zudem laufend informieren. Von Rückfragen vor dem 1. November bitten wir abzusehen.
Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen:
- Projektantrag mit einer Beschreibung des Projektes (Vordruck)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Vordruck)
- Detaillierte Kostenermittlung: Ein Angebot (ggf. Screenshot) pro Kostenposition
- Erklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung (Vordruck)
- Kooperationsvereinbarungen (Vordruck)
- Ggf. Zeichnungen, Pläne, Fotos aus denen der Projektumfang hervorgeht
- Ggf. Nachweis über die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaften
Die Anträge werden vom Regionalmanagement auf Vollständigkeit geprüft. Sollte diese nicht vorliegen, wird der Antrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Anträge müssen mit den vorgegebenen Formularen rechtsgültig unterschrieben und vollständig bei der LAG in Papierform (einfache Ausfertigung) eingegangen sein. Zusätzlich ist der Antrag mit sämtlichen Unterlagen per E-Mail als digitale Version an die E-Mailadresse: l.brauer[at]eider-treene-sorge.de einzusenden. Anträge, die nach dem Stichtag eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt!
Rahmenbedingungen
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads.
Förderfähig sind Projekte, die dem allgemeinen Zweck des Förderbereichs 1: Integrierte Ländliche Entwicklung (GAK Rahmenplan) dienen. Diese können nach Nummer 4.0 bis 8.0 eingestuft werden:
- 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- 5.0 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes
- 6.0 Breitbandversorgung ländlicher Räume
- 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Zudem müssen die Projekte der Erreichung mindestens eines Ziels der Integrierten Entwicklungsstrategie der LAG dienen.
Den GAK Rahmenplan, die Richtlinie Regionalbudget sowie die Integrierte Entwicklungsstrategie finden Sie im Bereich Downloads. Gerne beraten wir Sie zur Förderfähigkeit Ihrer Idee.
Weiterführende Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie hier zum Download oder direkt bei der Regionalmanagerin Levke Brauer.
Alle bereits umgesetzten Projekte finden Sie hier im Reiter "Regionalbudget".
Hinweis
Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.